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Tipps

Auf dieser Seite geben wir Tipps und Informationen rund um den schwierigen Alltag mit MPS-Kindern. Sie finden hier sowohl Praktisches für das Leben mit einem MPS-Kind, als auch Hinweise für den Umgang mit Behörden und für mögliche Förderungen.

Auf der Seite von Help.gv.at finden Sie eine Auflistung der möglichen Beihilfen.

Für Informationen sind wir immer dankbar, diese Seite wird erst lebendig, wenn viele ihr Wissen dazu beitragen.

MPS Austria Hand

Behindertenpass

Der Behindertenpass dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Er ist orange und enthält ein Lichtbild. Er wird dreisprachig ausgestellt (Englisch, Französisch und Deutsch) und wird auch zum Teil im Ausland anerkannt. Aus dem Behindertenpass sind ersichtlich: Vor- und Familienname, Wohnort, Geburtsdatum, Grad der Behinderung bzw. Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit in Prozent, Sozialversicherungsnummer (wenn vorhanden) und eine allfällige Befristung Ihres Behindertenpasses.

Familienkarenzhospiz

Die Familienhospizkarenz ermöglicht Sterbebegleitung und Pflege schwerstkranker Angehöriger. ArbeitnehmerInnen können zum Zweck der Sterbebegleitung von nahen Angehörigen oder der Begleitung eines schwerstkranken Kindes bei Entfall des Entgelts

  • eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit
  • eine Änderung der Lage der Normalarbeitszeit
  • eine Freistellung von ihren ArbeitgeberInnen

verlangen.

 

Selbstversicherung

Frauen oder Männer, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbst versichern.

Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten; die Beiträge werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund bezahlt. Diese Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben. Sie kann auch dann beantragt werden, wenn bisher noch keine Pensionsversicherung bestanden hat.

Urlaubszuschuss

Gerade Familien mit mehreren Kindern ist es aus finanziellen Gründen oft jahrelang nicht möglich, den sicherlich verdienten Urlaub außerhalb des Wohnbereiches zu verbringen. Um das Haushaltsbudget etwas zu entlasten, hat das Land Oberösterreich den „Familienurlaubszuschuss“ eingeführt. Ziel ist es, Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen und diesen auch finanziell leistbar zu machen.

Rund ums Auto

Die Bundessozialämter haben auf Antrag behinderten Menschen, die in ihrem Sprengel ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und auf die ein mehrspuriges KFZ zugelassen ist, soweit diese im Besitz eines Behindertenpasses sind, in dem eine dauernde starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder starker Gesundheitsschädigung oder die Blindheit eingetragen ist, eine Jahresvignette für dieses KFZ kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Projekt Meander 1

In Oberösterreich (aber bestimmt auch in anderen Bundesländern) läuft seit Jänner ein Projekt mit dem Namen Meander1, um leichter mit der schweren Aufgabe der Betreuung fertig zu werden. Betrieben von der Caritas, unterstützt vom Land OÖ und vom Fonds Gesundes Österreich, geht es von der Einsicht aus, dass es nicht genügt, Therapie für die Betroffenen selber anzubieten. Die Familie braucht ebenfalls Hilfe, egal ob das die Eltern oder die gesunden Geschwisterkinder sind.

Zum Projekt Meander >>

Arbeitsassistenz

Assistenten: Gesucht und gefunden

(dp/wien) 40 behinderte Arbeitnehmer in  Wien haben persönliche Assistenten. Die begleiten sie auf dem Weg zur Arbeit, auf Dienstwegen, helfen beim Kopieren oder Mittagessen, kurz: tun alles, was nötig ist, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Beruf ausüben können.

Gebührenbefreiung

Die Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr, die bislang allen Pflegegeldbeziehern oder Beziehern vergleichbarer Leistungen unabhängig von ihrem Einkommen gewährt werden konnte, wird nun nach der Änderung der Fernmeldegebührenordnung rückwirkend ab 1. Juli 2003 dann zuerkannt, wenn das Haushaltsnettoeinkommen insgesamt den um 12 % erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
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